Eine Wahlärztin hat keinen Vertrag mit Krankenkassen. Sie erhalten nach der Behandlung eine Honorarnote, die Sie gleich entweder in bar oder mit Bankomat bezahlen können.
Diese Honorarnote kann bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Im Regelfall erhalten Sie 80% jenes Betrages zurück, welcher ein Kassenarzt für dieselbe Leistung bekommen würde. Bitte bedenken Sie, dass dieser Betrag von einem Wahlarzthonorar im Regelfall nach unten abweicht, Sie somit weniger zurückerstattet bekommen.
Gerne übernehmen wir die Einreichung Ihrer Honoranote bei Ihrer Krankenkasse für Sie.